Wer muss digitale Barrierefreiheit bieten?
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten – vom Hotel mit Online-Buchung bis zur Buchhandlung mit Webshop. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Diese Aufnahme gilt jedoch auch nur dann, wenn digital keine Produkte verkauft werden.
Kurz gesagt: Alle Unternehmen, die online was zum Klicken, Buchen oder Kaufen haben, sind mit von der Partie. Das ist auch gut so!
Anforderungen an barrierefreie Webseiten
Damit eine Webseite als barrierefrei gilt, muss sie u. a.:
- leicht navigierbar sein (auch nur mit Tastatur)
- klar und verständlichen Content beinhalten
- kontrastreiche Farben sowie anpassbare Schriftgrößen bieten
- Texte, Bilder und andere Inhalte für Screenreader verständlich machen
Um von digitaler Barrierefreiheit zu sprechen, sollte eine Webseite mindestens den WCAG AA-Standard erfüllen.
Vorteile von digitaler Barrierefreiheit
Barrierefreie Webseiten bieten nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen verbesserten Zugang zu digitalen Informationen, sondern bringen auch älteren Usern erheblichen Mehrwert.
Darüber hinaus profitiert man auch auf Google, Bing & Co. und erzielt dadurch höhere Conversion Rates. Unternehmen, die ihre Webseite strukturiert, kontrastreich und per Tastatur bedienbar gestalten, gewinnen also: Nicht nur die Gunst einer größeren Gruppe von Nutzer:innen, sondern auch Social Impact.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Zugänglichkeit: Mehr Menschen können Webseite-Inhalte aufrufen
- Reichweite: Durch die bessere Zugänglichkeit entsteht automatisch mehr Reichweite, bis zu 20 % mehr Nutzer:innen sind möglich
- SEO: Verständliche Texte, Alt-Tags und klare Struktur helfen nicht nur Menschen, sondern auch der Suchmaschine
- Image: Je höher das Engagement für digitale Inklusion, desto positiver die Auswirkung auf die Markenwahrnehmung
Was, wenn weiterhin keine Barrierefreiheit besteht?
Es kann richtig teuer werden. Bis zu 80.000 Euro Strafe sind möglich, wenn man sich nicht um die Barrierefreiheit kümmert. Zwar gilt anfangs noch der Grundsatz „Beraten vor Strafen“, doch die Anpassungen lohnen sich – wie in den Vorteilen ersichtlich – mehrfach. Insbesondere, weil Unternehmen jeglicher Größe auch eine Verantwortung gegenüber Kund:innen tragen. Diese gilt im analogen, wie im digitalen Lebensraum!
Wir machen’s barrierefrei – gemeinsam mit myAbility
Wir sorgen dafür, dass barrierefreies Webdesign nicht zum Stolperstein wird. Gemeinsam mit unserem Partner myAbility übernehmen wir:
- den Quick-Check (Analyse, Bericht, Empfehlungen)
- die Umsetzung aller technischen und gestalterischen Anpassungen
- und die Beratung zu Förderungen, die bis zu 75 Prozent der Kosten abdecken können
Eine barrierefreie Webseite ist kein Mehraufwand – es ist der neue Standard. Und mit der richtigen Begleitung ist die Umstellung effizient und zielgerichtet.