Barrierefreie Webseite: Pflicht statt Kür
Zugänglich soll’s sein – und zwar für alle. Was früher eine Frage der Haltung war, ist bald Gesetz: Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wird digitale Barrierefreiheit ab dem 28. Juni 2025 zur gesetzlichen Pflicht für viele Unternehmen in Österreich. Konkret heißt das: Wer einen Webshop, ein Buchungstool oder eine andere interaktive Webseite betreibt, muss sicherstellen, dass auch Menschen mit Behinderungen problemlos durchkommen – ganz ohne Hürden, dafür mit System.